Muss man für alle Hunde Steuern zahlen? – Mögliche Befreiungen

Die Hundesteuer gehört schon seit dem Mittelalter fest zu unserem Hundehalterleben dazu. Gerade neue Hundehalter stellen sich zu Recht die Frage, wie hoch die Hundesteuer ist und für welche Hunde man ggf. keine Hundesteuer zahlen muss.

Wer sich einen Hund zulegen möchte, der darf auch gleich um die 100€ (je nach Rasse) an Hundesteuern pro Jahr einplanen.

Da es bei der Hundesteuer große Unterschiede gibt, die u.a. davon abhängen sind in welcher Stadt man wohnt und welche Hunderasse man besitzt, zeigen wir dir, unter welchen Umständen man von einer Hundesteuervergünstigung profitieren kann.

In Deutschland ist die Hundesteuer Pflicht und muss von jedem Hundehalter jährlich bezahlt werden. Für Assistenzhunde (z.B. Blindenführhunde, Rettungshunde o.Ä.) müssen deutschlandweit keine Hundesteuern gezahlt werden. Je nach Ort kann es für Tierheim-, Rettungs-und Jagdhunde geringere Hundesteuern geben.

Je nach Ort in dem man wohnt, gibt es noch einige andere Gründe eine verminderte Hundesteuer zu zahlen. Welche das sind, zeigen wir dir jetzt :o)

Keine Hundesteuer für Assistenzhunde

Das Thema Hundesteuer ist zwar nicht wirklich kompliziert, aber manchmal etwas umständlich. Diese Umständlichkeit ist der Tatsache geschuldet, dass es in Deutschland keine Einheitlichkeit gibt, was die Hundesteuer betrifft. Die Hundesteuer kann von jeder Gemeinde selbst bestimmt werden.

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Obwohl es in Deutschland bezüglich der Hundesteuern keine Einheitlichkeit gibt, so gibt es doch eine Tatsache, die in ganz Deutschland gleich ist: In Deutschland sind Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit.

Zu den Assistenzhunden gehören zum Beispiel Blindenführhunde oder auch Signalhunde, wie sie häufig von Gehörlosen gehalten werden.

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Wie viel Hundesteuer muss man bezahlen?

Möchtest Du dir einen Hund holen, aber dich vorab informieren, welche Höhe an Hundesteuern auf Dich zukommen? In unserem Artikel erfährst du es.

Für Rettungshunde braucht man oft keine Steuern zahlen

Bei den Rettungshunden sieht es schon wieder etwas anders aus. In den meisten Kommunen/Gemeinden muss man für Rettungshunde keine Steuern zahlen. Dies kann man allerdings nicht pauschal für ganz Deutschland übertragen.

In einigen Kommunen muss man auch für Rettungshunde eine Hundesteuer zahlen, allerdings ist diese dann um 30-50% vergünstigt. Zu den Rettungshunden gehören z.B. Lawinenspürhunde, Wasserrettungshunde o.Ä.

Damit dein Hund auch als Rettungshund von der Gemeinde anerkannt wird und du ggf. von einer Vergünstigung bei der Hundesteuer profitieren kannst, muss dein Hund einen Nachweis haben, dass er fachgerecht als Rettungshund ausgebildet wurde.

Hundesteuer-Vergünstigungen für Wachhunde

Es gibt noch eine weitere Kategorie von Hunden, bei denen häufig nur ein geringerer Beitrag an Hundesteuer gezahlt werden muss. Hierzu gehören zum Beispiel Hunde der Polizei, Therapiehunde und auch Wachhunde.

Solltest du deinen Hund zum Beispiel aus gewerblichen Gründen halten, weil du zum Beispiel deinen Hof bewachen lassen möchtest, gibt es häufig Vergünstigungen bei der Hundesteuer.

Hierfür müssen allerdings einige Kriterien erfüllt werden. Zum Beispiel sollte der Hund draußen gehalten werden und dein Hof oder das Gebäude welches überwacht werden soll muss einen gewissen Abstand zum nächstgelegenen Gebäude aufweisen.

Der Abstand ist hier von Kommune zu Kommune unterschiedlich, sodass wir keine Pauschalangabe geben können. Meist handelt es sich um eine Entfernung von 200m bis zum nächstgelegenen Gebäude.

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Allgemein kann man sagen, dass man bei den Hunden keine Steuern zahlen muss, welche als „Nutztiere“ gehalten werden. Das heißt der Hund dient nicht nur als reines Haustier, sondern er soll eine bestimmte Funktion ausführen, wie z.B. Rettungshunde oder in manchen Städten auch Wachhunde.

Wenn das Nutzen eines Hundes an erster Stelle steht, kann man in den meisten Kommunen von einer vergünstigten Hundesteuer profitieren.

Jagdhunde – Oft vergünstigte Hundesteuer

Jäger und Forstwirte sind auf ihre Hunde angewiesen. Gemeinsam spüren sie Wild auf und arbeiten Hand in Hand. So halten viele Forstwirte ihre Hunde nicht nur rein als Haustier, sondern nutzen sie für ihre Arbeit.

Aus diesem Grund erhalten auch Forstwirte und Jäger in einigen Kommunen eine Vergünstigung der Hundesteuer.

Genau so sieht es auch bei Hunden aus, welche als Hirten-bzw. Hütehunde zum Hüten von z.B. Schafherden genutzt werden. Auch in diesem Falle kann man häufig einen Antrag auf Ermäßigung bei der Hundesteuer stellen.

Leider ist dies nicht in jeder Kommune der Fall, sodass du dich vorher unbedingt bei deiner Gemeinde selbst erkundigen solltest.

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Tierheimhunde – 1 Jahr Hundesteuer-Befreiung

Wer sich einen Hund aus dem Tierheim holt tut nicht nur dem Hund etwas Gutes, sondern kann auch steuerlich davon profitieren. Die meisten Städte bieten eine vergünstigte Hundesteuer für Hunde an, welche aus dem Tierheim geholt wurden.

Viele Kommunen haben es so geregelt, dass man in dem ersten Jahr, in dem der Hund in seinem neuen Zuhause wohnt, keine Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim zahlen muss.

hunde aus dem tierheim sind steuerbefreit

Auch die Tierheime selber sind meist von der Hundesteuer befreit und müssen diese nicht jährlich abführen. Ein weiterer Grund darüber nachzudenken, sich lieber einen Hund aus dem Tierheim zu holen, anstatt direkt beim Züchter viel Geld zu lassen.

Bekommen Arbeitslose eine Vergünstigung bei der Hundesteuer?

Eine interessante Frage ist natürlich, wie es bei Arbeitslosen oder Hundehaltern aussieht, welche Sozialgeld beziehen. Auch hier gibt es von Kommune zu Kommune Unterschiede, weshalb es unerlässlich ist, sich bei der eigenen Kommune zu informieren wie es dort gehandhabt wird.

Viele Kommunen bieten eine Vergünstigung der Hundesteuer für HartzIV-Bezieher oder Bezieher von Sozialgeld an. Wenn eine Hundesteuerermäßigung bei Leistungsempfängern in Kraft tritt, dann ist sie meist um 50% reduziert, allerdings nur für den ersten Hund. Für eventuelle weitere Hunde muss die normale Höhe der Hundesteuer bezahlt werden.

Doch da jede Kommune das eigenständig entscheiden kann, kann es hier von Kommune zu Kommune Unterschiede geben. Deshalb ist es wichtig sich mit der Kommune in Verbindung zu setzen, in der man wohnt.

Müssen Rentner Hundesteuer zahlen?

Wenn es um das Thema Hundesteuer-und die Befreiung davon geht, kommt häufig die Frage auf wie es denn bei Rentnern aussieht. Wie wir alle wissen beziehen die meisten Rentner nur eine kleine Rente.

Zusätzliche Kosten wie sie beim Hund anfallen, können von vielen Rentnern nur schwer getragen werden. So liegt es natürlich nahe sich zu fragen, ob Rentner überhaupt die Hundesteuer in voller Höhe zahlen müssen?

In einigen Kommunen müssen Rentner weniger Hundesteuer bezahlen. Die Ermäßigung der Hundesteuer bei Rentnern laut §2 HstS gilt allerdings meist nur für den ersten Hund. Sollten Rentner mehrere Hunde halten, so müssen für die weiteren Hunde meist der volle Betrag an Hundesteuern gezahlt werden.

Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine Pauschalantwort, die für ganz Deutschland gilt. Auch hier können die Kommunen das selbst bestimmen.

Wo beantragt man eine Befreiung der Hundesteuer?

Vielleicht hast du festgestellt, dass für dich eine Ermäßigung oder gar eine Befreiung der Hundesteuer möglich ist. Doch an wen muss man sich wenden, wenn man eine Befreiung oder eine Vergünstigung der Hundesteuer beantragen möchte?

Zu allererst muss man sich an das Amt wenden, welches in der eigenen Stadt für die Hundesteuer zuständig ist. Am besten du rufst einfach im Bürgerbüro an und fragst nach, an wen du dich bezüglich der Hundesteuer wenden musst. Oft hilft auch Dr. Google weiter und man kommt mit Hilfe der Suchmaschine an den entsprechenden Ansprechpartner.

Was benötigt man für eine Hundesteuer-Befreiung?

Für einen Antrag auf Hundesteuerbefreiung bzw. Ermäßigung werden unterschiedliche Dinge benötigt:

  • Zertifikat über bestandene Prüfung des Hundes (wichtig bei Rettungs-oder Assistenzhunden)
  • Antrag auf eine Ermäßigung (Diesen findest du häufig online auf der Seite des Amtes, welches für die Hundesteuern zuständig ist)
  • Bei Rentnern, Arbeitslosen-oder Sozialgeldempfängern wird häufig der Nachweis dieser Leistungen benötigt, z.B. in Form des Rentenbescheids.
  • Bei Behinderten oder Schwerbehinderten wird der Behindertenausweis benötigt.
  • Kommt dein Hund aus dem Tierheim, ist ggf. noch eine Bescheinigung des Tierheims nötig.

Fazit: Es gibt keine einheitliche Regelung

Deutschland ist dafür bekannt, dass die Bürokratie sehr ausgeprägt ist. Spätestens bei der Hundesteuer wird klar warum. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass jede Gemeinde selber entscheiden kann, wie hoch die Hundesteuern ausfallen.

Auch eventuelle Begünstigen sind von Gemeine zu Gemeinde unterschiedlich, sodass man nicht drumherum kommt, sich selber bei der eigenen Gemeine zu erkundigen. Trotzdem weißt du jetzt, welche Hunderassen unter Umständen von einer Hundesteuervergünstigung profitieren.